Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Grundlegende Bestimmungen


(1)  Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter WTS-Service (Danijel Markovic & Marcel Sechting GbR), nachfolgend Anbieter genannt, über die Internetseite www.wts-service.com, über die zum genannten Anbieter gehörigen E-Mail-Postfächer, postalisch, persönlich oder auf andere Weise schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. Vertragspartner im Sinne dieser Regelungen sind alle Verbraucher und Unternehmer im Sinne § 1 Abs. 2.


(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.



§ 2 Zustandekommen eines Vertrages


(1) Gegenstand eines Vertrages sind die vom Anbieter angebotenen Dienst- und/oder Serviceleistungen einschließlich gegebenenfalls digitaler Inhalte (Daten, die in digitaler Form erstellt, verarbeitet und bereitgestellt werden).


(2) Bereits mit dem Erhalt eines Angebotes, sei es in schriftlicher, mündlicher oder anderer Weise, unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Ein Vertrag kommt zustande, wenn:

   I. sie als Verbraucher oder Unternehmer eine vom Anbieter angebotene Leistung schriftlich bestätigt,

  II. sie als Verbraucher oder Unternehmer ein Angebot des Anbieters unterschreibt und die unterschriebene Ausführung       an die Postadresse des Anbieters, an eine E-Mail-Adresse des Anbieters oder persönlich an eine befugte Person,           welche berechtigt ist im Namen des Anbieters Angebote anzunehmen und zu bearbeiten, übermitteln oder                       übergeben,

III. wenn sie als Verbraucher oder Unternehmer ein Angebot über einen vom Anbieter übermittelten Link in einer E-Mail       aufrufen und durch Anklicken der Schaltfläche „Angebot annehmen“ bestätigt.


Mit dem Absenden des angenommenen Angebotes über die entsprechende Schaltfläche ("Angebot annehmen"), sowie der Übermittlung in Schriftform oder durch persönliche Abgabe, erklärt der Verbraucher bzw. Unternehmer rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt, das jeweilige Angebot Bestandteil des Vertrages wird und der Auftrag als erteilt gilt. 

                                                                                                           

(3) Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für den Verbraucher oder Unternehmer generell unverbindlich.  Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, für die mit der Erstellung eines Angebotes, sowie für die gegebenenfalls damit verbundenen Aufwendungen einer Vor-Ort-Besichtigung vor Angebotserstellung, bei Ablehnung des Angebotes durch den Verbraucher oder Unternehmer, sowie frühestens vierzehn Tage nach Ablauf der Angebotsfrist ohne vorherige Annahme des Angebotes durch den Verbraucher oder Unternehmer, die ihm bis zu diesen Zeitpunkt entstandenen Kosten, welche unmittelbar im Zusammenhang mit der Angebotserstellung stehen, in Rechnung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die in Rechnung gestellten Tätigkeiten (z.B. Übermittlung eines Angebots an den Kunden oder eine Vor-Ort-Besichtigung) bereits durchgeführt bzw. ausgeführt wurden.



§ 3 Verpflichtung zur Leistungserbringung nach Auftragserteilung und Mitwirkungspflicht des Verbrauchers bzw. Unternehmer


(1) Die Durchführung der vereinbarten Leistungen in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form, erfolgt zu den bzw. dem vereinbarten Termin(en), welche zeitnah nach der Auftragserteilung, durch den Anbieter mit dem Verbraucher oder Unternehmer individuell vereinbart werden. Die zeitlichen Angaben in einer darauffolgenden, von seitens des Anbieters schriftlich übermittelten Terminbestätigung sind bindend für den Zeitpunkt der Auftragsausführung. Dasselbe gilt für den vereinbarten Ort der vereinbarten Leistungserbringung.


(2) Der Anbieter verpflichtet sich nach Auftragserteilung die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort vollständig und wie im jeweiligen Angebot niedergeschrieben auszuführen, behält sich jedoch das Recht vor aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. ungeeignete Wetterlage zur Durchführung eines Auftrages oder Ereignisse basierend auf höherer Gewalt) auch kurzfristig den vereinbarten Zeitpunkt der vereinbarten Leistungserbringung in die Zukunft zu verschieben. Dies gilt auch bei einer bereits begonnen Auftragsausführung. In einem solchen Fall entsteht für den Verbraucher bzw. Unternehmer kein Rechtsanspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche.


(3) Der Verbraucher bzw. Unternehmer verpflichtet sich, die aus dem jeweiligen Angebot einhergehenden und erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. sicherstellen der Zugänglichkeit zum Ort der zu erbringenden Leistungen, Bereitstellung eines kostenfreien Strom- und/oder Wasseranschlusses, Bereitstellung geeigneter Flächen für Maschinen und /oder Baugeräte, sowie Baumaschinen- und Fahrzeuge) eigenständig und kostenlos vor Beginn der geplanten Auftragsausführung der vereinbarten Leistungen umzusetzen.


(4)  Bei nicht ausreichenden Vorbereitungsmaßnahmen, welche eine einwandfreie Umsetzung bzw. Ausführung der zu erbringenden Leistungen durch den Anbieter behindert oder verzögert und die vom Verbraucher bzw. Unternehmer hätten umgesetzt werden müssen, kann der Anbieter gem. § 10, den Zeitpunkt der geplanten Auftragsausführung der vereinbarten Leistungen in die Zukunft verschieben und handeln.



§ 4 Rücktritt / Stornierung eines Vertrages und zeitliche Verschiebung einer geplanten Auftragsausführung


(1) Verbraucher bzw. Unternehmer haben das Recht jederzeit und ohne Angabe von Gründen einen bereits geschlossenen Vertrag zu stornieren bzw. von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.


(2) Ein Rücktritt oder eine Stornierung eines bereits geschlossenen Vertrages, sowie eine gewollte zeitliche Verschiebung der geplanten Auftragsausführung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Erhalts einer entsprechenden Absichtserklärung ist der Zeitpunkt, an dem diese schriftlich beim Anbieter eingeht. Wochenenden oder Feiertage werden zur Berücksichtigung des Zeitpunktes des Eingangs einer entsprechenden Absichtserklärung nicht berücksichtigt.


(3) Storniert ein Verbraucher bzw. Unternehmer einen Vertrag oder tritt von diesem zurück, trägt er die gleichen Kosten wie in § 2 Abs. 3. Erläutert.


(4)  Storniert ein Verbraucher vierzehn Tage oder weniger vor Beginn der geplanten Auftragsdurchführung einen Vertrag oder tritt von diesem zurück, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich an dem entgangenen Gewinn sowie den bereits entstandenen Kosten orientiert. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


(5) Storniert ein Unternehmer weniger als vierzehn Tage vor Beginn der geplanten Auftragsdurchführung einen Vertrag oder tritt von diesem zurück, so wird ihm eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 50% des Bruttoumsatzvolumens, welches sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt vom Vertrag oder dessen Stornierung ab einem Zeitpunkt von drei Tagen oder weniger zum geplanten Ausführungstermin der vereinbarten Leistungen, werden dem Unternehmer bis zu 75% des Bruttoumsatzvolumens, welches sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, in Rechnung gestellt.


(6) Erklärt ein Verbraucher bzw. Unternehmer eine Verschiebung einer bereits geplanten Auftragsausführung, so entstehen ihm dafür keine Kosten. Eine Verschiebung einer bereits geplanten Auftragsausführung ist bis zu drei Werktage vor der geplanten Auftragsausführung möglich. Beabsichtigt der Verbraucher bzw. Unternehmer eine Verschiebung der bereits geplanten Auftragsausführung drei Werktage oder weniger vor der geplanten Auftragsausführung, so werden dem Verbraucher bzw. Unternehmer die damit einhergehenden Mehraufwendungen für den Anbieter nach Auftragsausführung angerechnet. Eine Verschiebung einer bereits geplanten Auftragsausführung auf unbestimmte Zeit oder auf einen unverhältnismäßig weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ist ausgeschlossen, sofern zwischen den Vertragspartnern nichts anderes bestimmt wird. Der Verbraucher bzw. Unternehmer hat keinen Rechtsanspruch auf Zustimmung zur Verschiebung einer bereits geplanten Auftragsausführung von seitens des Anbieters.


(7) Beabsichtigt der Verbraucher bzw. Unternehmer eine Verschiebung einer bereits geplanten Auftragsausführung mit der Absicht kurzzeitig nach der Zustimmung zur Verschiebung durch den Anbieter, den im Zusammenhang mit der Auftragsausführung stehenden Vertrag zu stornieren oder von diesem zurückzutreten und wird dies vom Anbieter erkannt, so kann dieses Vorgehen vom Anbieter als Versuch gewertet werden die Bestimmungen aus §4 Abs. 3 zu umgehen und gegenüber dem Verbraucher eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich an dem entgangenen Gewinn sowie den bereits entstandenen Kosten orientiert. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Gegenüber einem Unternehmer kann der Anbieter in einem solchen Fall bis zu 75% des Bruttoumsatzvolumens, welcher sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt in Rechnung stellen. Der Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, in einem solchen Fall das bestehende Vertragsverhältnis, ohne Anspruch auf eine Leistungserbringung für den Verbraucher bzw. Unternehmer, welche sich aus dem jeweiligen Vertrag für den Verbraucher bzw. Unternehmer ergeben hätte, zu Kündigen.



§ 5 Unterbrechung und Abbruch einer Auftragsausführung


(1) Verbraucher und Unternehmer haben jederzeit das Recht eine bereits begonnene Auftragsausführung, mit und ohne Angaben von Gründen zu unterbrechen oder abzubrechen. Wird von seitens des Verbrauchers bzw. Unternehmers eine Auftragsausführung unterbrochen und es besteht die Aussicht auf eine zeitnahe Fortführung der Auftragsausführung (dies ist z.B. der Fall, wenn der Anbieter ohne die Anwesenheit des Verbrauchers oder Unternehmers keinen Zugang zum Ort der Auftragsausführung haben kann und der Verbraucher bzw. Unternehmer aufgrund eines Notfalls kurzfristig seine Abwesenheit erklären muss), so trägt der Verbraucher bzw. Unternehmer lediglich die Kosten für die entstandenen Mehraufwendungen, welche dem Anbieter dadurch entstehen bzw. entstanden sind.   


(2)  Im Falle eines dauerhaften, gewollten Abbruchs einer bereits begonnen Auftragsausführung ohne Aussicht auf Fortführung, welche der Verbraucher bzw. Unternehmer gegenüber dem Anbieter erklärt, trägt der Verbraucher bzw. Unternehmer die Kosten in voller Höhe, welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verbraucher bzw. Unternehmer den Abbruch einer bereits begonnenen Auftragsausführung mit einer mangelhaften Leistungserbringung des Anbieters oder aus anderen Gründen begründet.


(3) Begründet der Verbraucher bzw. Unternehmer den dauerhaften Abbruch einer Auftragsausführung mit einer mangelnden Leistungserbringung des Anbieters oder nennt andere Gründe, so ist der Verbraucher bzw. Unternehmer verpflichtet spätestens drei Werktage nach Abbruch der Auftragsausführung entsprechende Nachweise (z.B. Bild- oder Videomaterial) zu erbringen oder einer vom Anbieter zur Entscheidungsfindung berechtigten Person Zugang zum Ort der Leistungserbringung zu gewähren, damit dieser eine Beurteilung der Begründung(en) des Verbrauchers bzw. Unternehmers vornehmen kann.


(4) Liegen nachgewiesene, berechtigte Gründe vom Verbraucher bzw. Unternehmer vor, die den bzw. einen gewollten Abbruch einer bereits begonnen Auftragsausführung rechtfertigen oder kommt eine vom Anbieter zur Entscheidungsfindung berechtigten Person zu der Entscheidung, dass berechtigte Gründe vorliegen, so werden dem Verbraucher bzw. Unternehmer, die sich aus dem jeweiligen Vertrag ergebenen Kosten anteilig oder vollständig, nach Maßgabe der Entscheidung des jeweiligen Einzelfalls erstattet. Maßgeblich dafür, ob die vom Verbraucher bzw. Unternehmer genannten und nachgewiesenen Gründe zum Abbruch einer bereits begonnenen Auftragsausführung gerechtfertigt sind, ist die Entscheidung einer vom Anbieter zur Entscheidungsfindung berechtigten Person. Bei Streit über den Abbruchgrund kann eine neutrale Begutachtung oder ein Schlichtungsverfahren erfolgen. Im Zweifel ist eine Rechtsprechung entscheidend.



§ 6 Haftungsausschluss


(1) Der Anbieter versichert, dass durch die, während einer Auftragsausführung zur Anwendung kommenden Reinigungsverfahren, Reinigungsmittel- und Geräte, sowie Maschinen, Baugeräte oder ähnliches, weder an der zu reinigenden Anlage, Anlageteilen, Maschinen oder Maschinenteile noch am Gebäude oder Gebäudeteile oder an sonstigen Gegenständen oder Dingen, welche mit der Auftragsausführung im Zusammenhang stehen, Schäden verursacht werden. Für bereits vorhandene, jedoch nicht sichtbare Schäden, welche erst während oder nach der Auftragsausführung zu Tage treten, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Für Schäden, die trotz sorgfältiger Durchführung und unter Einsatz üblicher Verfahren entstehen und auf zuvor nicht erkennbare Vorschäden zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit



§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung von Serviceverträgen


(1) Ein Vertrag ist beendet, wenn alle Inhalte des Vertrages vom Anbieter umgesetzt wurden und:

     I. der Verbraucher bzw. Unternehmer eine ordnungsgemäße Ausführung der Inhalte des Vertrages bestätigt oder

   II.  automatisch, wenn nach Ablauf einer Frist von drei Werktagen nach ordnungsgemäßer Ausführung der Inhalte des          Vertrages keine Beanstandungen von seitens des Verbrauchers bzw. Unternehmers beim Anbieter eingehen.
 

(2) Ein Servicevertrag ist mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet, wenn dieser vor Ablauf der Kündigungsfrist, welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, durch den Verbraucher bzw. Unternehmer schriftlich gekündigt wird und die Kündigung beim Anbieter eingegangen ist. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Erhaltens der Kündigung ist der Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Anbieter eingeht (Wochenenden und Feiertage werden nicht berücksichtigt). Wird ein Servicevertrag nicht vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist von einer der Parteien gekündigt, verlängert er sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten (soweit im jeweiligen Vertrag keine kürzere Frist geregelt ist) gekündigt werden.



§ 8 Anfertigung und Nutzung von Bild- und Tonmaterial


(1) Der Anbieter ist berechtigt zur Erstellung eines Angebotes und während einer Auftragsausführung Bilder, Videos und Tonmaterial zum Zwecke einer einwandfreien Auftragserfüllung und einer damit einhergehenden Erstellung eines Leistungsnachweises für den Verbraucher bzw. Unternehmer, aufzunehmen und diese auch in digitaler Form zu bearbeiten und an den Verbraucher bzw. Unternehmer zu versenden.


(2) Der Anbieter ist berechtigt die von ihm erstellten Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen für eigene Zwecke (z.B. Nutzung auf der Website oder in Sozial-Media-Kanälen) zu nutzen, sofern diese keine eindeutigen Rückschlüsse auf den Verbraucher bzw. Unternehmer (z.B. seiner Adresse, Firmenname o.ä.) ermöglichen. 



§ 9 Gewährleistung


(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte für Verbraucher.


(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die erbrachte(n) Dienstleistungen und/oder Serviceleistungen umgehend nach Auftragsausführung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Maßgeblich für die Entscheidung darüber, ob ein vom Verbraucher gemeldeter Mangel nach der Auftragsausführung berechtigt ist und ob dieser dem Anbieter zur Last gelegt werden kann, ist die Entscheidung einer vom Anbieter zur Entscheidungsfindung berechtigten Person, das Ergebnis eines unabhängigen Gutachtens oder im Zweifel eine Rechtsprechung. Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Verbraucher nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Dienstleitung oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter die anfallenden Kosten, die durch die Nachbesserung entstehen.


(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

    I. bei Mängeln leisten der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die           Mangelbeseitigung fehl, kann der Unternehmer nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag

       zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht             insbesondere aus der Art der Dienstleitung oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes                   ergibt. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter die anfallenden Kosten, die durch die Nachbesserung                     entstehen. Maßgeblich für die Entscheidung darüber, ob ein vom Unternehmer gemeldeter Mangel nach der                     Auftragsausführung berechtigt ist und ob dieser dem Anbieter zur Last gelegt werden kann, ist die Entscheidung             einer vom Anbieter zur Entscheidungsfindung berechtigten Person, das Ergebnis eines unabhängigen Gutachtens           oder im Zweifel eine Rechtsprechung.

   II. die Gewährleistungsfrist beträgt vierzehn Tage ab Fertigstellung der Leistungserbringung.


(4) Lehnt der Verbraucher bzw. Unternehmer eine vom Anbieter ordnungsgemäß angebotene und zumutbare Nachbesserung ab, ohne berechtigten Grund, kann der Anbieter eine weitere Nacherfüllung verweigern. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, jedoch kann sich dies im Streitfall negativ auf den Anspruch auswirken.

 


§ 10 Annahmeverzug des Verbrauchers oder Unternehmers


(1) Annahmeverzug liegt vor, wenn durch das Verhalten eines Verbrauchers bzw. Unternehmers (z.B. Abwesenheit zum Zeitpunkt des Beginns der geplanten Auftragsausführung) dem Anbieter auch nach einer angemessenen Wartezeit nicht die Möglichkeit gegeben ist seiner Leistungspflicht nachzukommen und/oder bei erfolgter Kontaktaufnahme zum Verbraucher bzw. Unternehmer absehbar ist, dass spätestens nach einer angemessenen Wartezeit des Anbieters mit dem Erscheinen des Verbrauchers bzw. Unternehmers oder eine in seinem Auftrag agierende Person zu rechnen ist.  


(2) Annahmeverzug liegt ebenso vor, wenn dem Anbieter aufgrund von Unzugänglichkeit der Zugang ganz oder teilweise zum Ort der vereinbarten Auftragsausführung nicht gegeben ist oder dem Anbieter der Zugang zum Ort der vereinbarten Leistungserbringung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.


(3) Ein Annahmeverzug im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt außerdem vor, wenn der Anbieter für den Zugang zum vereinbarten Ort der vereinbarten Leistungserbringung bestimmte Prozesse oder Formalitäten durchlaufen bzw. erledigen oder bewerkstelligen muss (z.B. ein Anmeldeverfahren, Teilnahme an einer betriebsspezifischen Sicherheitsunterweisung oder vorlegen bestimmter Dokumente) von denen er zu Beginn der geplanten Auftragsausführung nachweislich keine Kenntnis hatte und deren Erfüllung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand im Verhältnis zum geplanten Zeitpunkt der geplanten Auftragsausführung bedeutet.


(4) Liegt ein Annahmeverzug vor, so wird der Anbieter dem Verbraucher bzw. Unternehmer einen Ausweichtermin zur Durchführung der vereinbarten Leistungen des betroffenen Vertrages anbieten. Die Kosten der daraus resultierenden Mehraufwendungen für den Anbieter trägt der Verbraucher bzw. Unternehmer. Kann der Anbieter mit dem Verbraucher bzw. Unternehmer keinen Ausweichtermin vereinbaren oder ist eine Einigung über einen Ausweichtermin für einen in einem angemessenen zeitlichen Abstand zum ursprünglichen Ausführungstermin nicht möglich, behält sich der Anbieter das Recht vor den jeweiligen Vertrag zu stornieren und gegenüber dem Verbraucher eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich an dem entgangenen Gewinn sowie den bereits entstandenen Kosten orientiert. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Unternehmern werden in einem solchen Fall eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75% des Bruttoumsatzvolumens, welches sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, in Rechnung gestellt.  


(5) Bei wiederholtem Annahmeverzug durch den Verbraucher bzw. Unternehmer erlischt für selbigen der Anspruch auf Vertragserfüllung durch den Anbieter. Der Verbraucher bzw. Unternehmer trägt die Kosten in voller Höhe, welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben.  



§ 11 Rechtswahl


(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).



§ 12 Salvatorische Klausel


(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.


_______________________________________________________________________________________________



 II. Kundeninformationen



1. Identität des Anbieters


WTS-Service (Danijel Markovic & Marcel Sechting GbR)
Katharinenstraße 34
71665 Vaihingen an der Enz
Deutschland
Telefon: +49 (0) 70422790998
E-Mail:
Info@wts-service.com



Alternative Streitbeilegung:


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.



2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages


Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).



3. Begriffsbestimmung


Als Bruttoumsatzvolumen gem. der allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.) wird die Summe aller im Angebot enthaltenen Preise aller angebotenen Leistungspositionen inkl. Umsatzsteuer bezeichnet.




letzte Aktualisierung: 01.06.2025